TÜV Eintragungen:
Scheibentönung ohne Folie ist ebenfalls im vorderen Sichtbereich erlaubt! (Frontscheibe / Seitenscheiben vorne)
TÜV Sonderabnahme gemäß StVZO und EU Richtlinien.
Für die Scheibenbeschichtung
im vorderen Sichtbereich (Frontscheibe, vordere Türscheibe links + rechts)
wird ein Einzelgutachten
(§19(2) StVZO mittel) / Bauartprüfung (§22a StVZO),
benötigt.
Die Prüfungen werden
in Verbindung mit dem Auftrag durchgeführt.
Für weitere Informationen nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit uns auf.